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Vormerkschein / Formulare 15.25 und 15.30

Umzugsgut

Sie Sind neu in die Schweiz gezogen oder leben weniger als 2 Jahre hier ?

Eventuell haben Sie bei der Einreise ein Formular 15.30 erhalten, welches Sie dazu berechtigt maximal 2 Jahre in der Schweiz ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug zu führen. Es ist unbedingt erforderlich die Fristen einzuhalten.

Bevor der Frist abläuft, das Fahrzeug regulär zu verzollen. Wir können Ihnen helfen, die Verzollung fristgerecht vorzunehmen. Die fristgerechte Umwandlung des 15.30 und eine definitive Verzollung oder die Prüfung, ob es noch als Umzugsgut / Übersiedlungsgut gilt, können wir gerne für Sie vornehmen.

Haben Sie einen sogenannten Vormerkschein (Formular 15.25) beträgt die Frist zur Erledigung der regulären Verzollung in der Regel 2 Werktage. Diese Frist ist ebenfalls unbedingt einzuhalten. Es drohen Bussgelder.

Gerne können wir diese Dienstleistung für Sie übernehmen.

 

Ausländische Führerscheine:

 

Wenn Sie über einen ausländischen Führerschein verfügen, und eine Aufenthaltsbewilligung und Wohnsitz in der Schweiz haben, ist der ausländische Führerschein zwingend innert eines Jahres nach Einreisedatum (siehe Ausländerausweis) in einen Schweizer Führerausweis zu tauschen. Hierfür ist ein Sehtest, die Beantwortung von Gesundheitsfragen und je nach Führerscheinklasse eventuell eine ärztliche Untersuchung notwendig.

Wir empfehlen dringend, die Frist unbedingt einzuhalten, da der Führerschein danach in der Schweiz nicht mehr gültig ist. Sie würden also ohne gültige Fahrerlaubnis fahren.

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Umzugsgut:

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Wenn Sie planen, in die Schweiz zu immigrieren und ein Fahrzeug oder mobile Wirtschaftsgüter besitzen, welche sich länger als 6 Monate in Ihrem Eigentum befinden, fallen in der Regel keine Einfuhrabgaben ab. 

Gerne übernehmen wir die Zolldeklaration für Sie.

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Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

 

 

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