top of page

Umzugsgut

Sie ziehen in die Schweiz oder nach Deutschland, Österreich oder in die EU?

Gegenstände die Sie seit mehr als 6 Monaten besitzen sind im Regelfall von den Einfuhrabgaben befreit. Dies gilt auch für Fahrzeuge. Gerne können wir die Zollformalitäten für die Einfuhr / Ausfuhr der Umzugsgüter vorbereiten.

Es gibt jedoch vieles zu beachten. Fristen müssen eingehalten werden, einige Güter unterliegen der Ausfuhrkontrolle oder Restriktionen.

Wir beraten Sie gerne.

bottom of page