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Wegleitung Fahrzeugimport Schweiz

 

In der EU:

 

Ausfuhranmeldung im zweistufigen Verfahren (bei uns auch einstufig möglich)

Vorführung beim Binnenzollamt nicht notwendig.

Bei eigenachsiger Überführung Zollkennzeichen mit internationalem Zulassungsschein 

Erstellung einer ATLAS-Ausfuhranmeldung
Einholung der Lieferantenerklärung des Herstellers (bei EU-Fahrzeugen), dies sofern möglich.
Erstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 (bei EU-Fahrzeugen), dies sofern möglich.

Gegebenenfalls Vorabfertigung aller Positionen beim zuständigen Binnenzollamt

 

Benötigte Dokumente und Angaben:  

Handels- oder Proformarechnung

Kopie KFZ-Brief Teil I

COC

EUR.1 (bei EU-Fahrzeugen)

EORI-/Zollnummer des Expoteurs

 

Einfuhr Schweiz:

Einfuhranmeldung (e-dec import)

Formular 13.20 A / Prüfbericht

Bei eigenachsiger Überführung evtl. CH-Autobahnvignette

 

Abnahme Motorfahrzeugkontrolle:

Formular 13.20 A

Zollquittung 

COC / EWG Übereinstimmungserklärung!

Ausländischer Fahrzeugbrief inkl. Abmeldebestätigung

Die Abnahme bei der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) ist in einigen Kantonen nur im Domizilkanton des Empfängers möglich

 

Zulassung / Einlösung:

Formular 13.20 A

Versicherungsnachweis

Kopie Schweizer ID oder Handelsregisterauszug oder Ausländerausweis

Die Einlösung ist in einigen Kantonen nur innert 30 Tagen nach Einfuhr möglich und

nur auf den ersten Parallelimporteur.

Eventuell ist der Abschluss einer Schweizer Garantieverlängerung möglich, da einige Herstellergarantieverlängerungen beim Wechsel des Zulassungslandes erlöschen. Die Werksgarantie wird durch die offiziellen Importeure gewährleistet.

 

Abwicklung der mehrwertsteuerrelevanten Formalitäten im Ausfuhrland:

 

Ausgangsvermerk an Lieferanten senden

Mehrwertsteuer-Kaution zurückfordern

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