Zollagentur
Wegleitung Fahrzeugimport Schweiz
In der EU:
Ausfuhranmeldung im zweistufigen Verfahren (bei uns auch einstufig möglich)
Vorführung beim Binnenzollamt nicht notwendig.
Bei eigenachsiger Überführung Zollkennzeichen mit internationalem Zulassungsschein
Erstellung einer ATLAS-Ausfuhranmeldung
Einholung der Lieferantenerklärung des Herstellers (bei EU-Fahrzeugen), dies sofern möglich.
Erstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 (bei EU-Fahrzeugen), dies sofern möglich.
Gegebenenfalls Vorabfertigung aller Positionen beim zuständigen Binnenzollamt
Benötigte Dokumente und Angaben:
Handels- oder Proformarechnung
Kopie KFZ-Brief Teil I
COC
EUR.1 (bei EU-Fahrzeugen)
EORI-/Zollnummer des Expoteurs
Einfuhr Schweiz:
Einfuhranmeldung (e-dec import)
Formular 13.20 A / Prüfbericht
Bei eigenachsiger Überführung evtl. CH-Autobahnvignette
Abnahme Motorfahrzeugkontrolle:
Formular 13.20 A
Zollquittung
COC / EWG Übereinstimmungserklärung!
Ausländischer Fahrzeugbrief inkl. Abmeldebestätigung
Die Abnahme bei der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) ist in einigen Kantonen nur im Domizilkanton des Empfängers möglich
Zulassung / Einlösung:
Formular 13.20 A
Versicherungsnachweis
Kopie Schweizer ID oder Handelsregisterauszug oder Ausländerausweis
Die Einlösung ist in einigen Kantonen nur innert 30 Tagen nach Einfuhr möglich und
nur auf den ersten Parallelimporteur.
Eventuell ist der Abschluss einer Schweizer Garantieverlängerung möglich, da einige Herstellergarantieverlängerungen beim Wechsel des Zulassungslandes erlöschen. Die Werksgarantie wird durch die offiziellen Importeure gewährleistet.
Abwicklung der mehrwertsteuerrelevanten Formalitäten im Ausfuhrland:
Ausgangsvermerk an Lieferanten senden
Mehrwertsteuer-Kaution zurückfordern